Rechtliche Hinweise


Zum Vergrößern anklicken - nullzeit Magazin Copyright
 

Auf dieser Seite wollen wir nur einen kleinen Hinweis auf den Urheberschutz dieser Seiten sowie einige weitere rechtliche Hintergründe geben.

Bitte habt Verständnis für dieses "Rechtskauderwelsch" - jeder, der gute Inhalte im Internet zur Verfügung stellt, weiß, wie allzugern diese sich auf fremden Seiten "ausgeborgt" wieder finden bzw. wie leicht man eine gebührenpflichtige Abmahnung von nicht zufrieden gestellten Unternehmen bekommen kann.

Alle auf diesen Seiten enthaltenen Texte unterliegen dem Urheberrecht.

Dieses baut auf dem Urheberrechtsgesetz, Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte, StF: BGBl. Nr. 111/1936, in der Fassung BGBl. Nr. 206/1949, BGBl. Nr. 106/1953, BGBl. Nr. 175/1963, BGBl. Nr. 492/1972, BGBl. Nr. 142/1973 (DFB), BGBl. Nr. 422/1974, BGBl. Nr. 321/1980, BGBl. Nr. 295/1982, BGBl. Nr. 601/1988, BGBl. Nr. 612/1989, BGBl. Nr. 93/1993 (NR: GP XVIII RV 596 AB 854 S. 101. BR: 4478 AB 4470 S. 564.) EWR/Anh. XVII: 391L0250), BGBl. Nr. 151/1996 (NR: GP XX RV 3 AB 40 S. 8.BR: 5136 AB 5140 S. 610.) (CELEX-Nr.: 393L0083, 393L0098), BGBl. I Nr. 25/1998 (NR: GP XX RV 883 AB 1001 S. 104.BR: AB 5603 S. 634.) (CELEX-Nr.: 396L0009), BGBl. I Nr. 110/2000 (NR: GP XXI IA 210/A AB 290 S. 36. BR: AB 6218 S. 668.)

Kurzauszug:
§ 10. (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.

§ 11. (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.
(2) Jeder Miturheber ist für sich berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen. Zu einer Änderung oder Verwertung des Werkes bedarf es des Einverständnisses aller Miturheber. Verweigert ein Miturheber seine Einwilligung ohne ausreichenden Grund, so kann ihn jeder andere Miturheber auf deren Erteilung klagen. Hat der Beklagte im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so sind die Gerichte, in deren Sprengel der erste Wiener Gemeindebezirk liegt, zuständig.
(3) Die Verbindung von Werken verschiedener Art - wie die eines Werkes der Tonkunst mit einem Sprachwerk oder einem Filmwerk - begründet an sich keine Miturheberschaft.

§ 13. Solange der Urheber (§ 10, Absatz 1) eines erschienenen Werkes nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, gilt der Herausgeber oder, wenn ein solcher auf den Werkstücken nicht angegeben ist, der Verleger als mit der Verwaltung des Urheberrechtes betrauter Bevollmächtigter des Urhebers. Auch ist der Herausgeber oder Verleger in einem solchen Falle berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen.

§ 16. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.

In diesem Sinne behalten sich die im Impressum von nullzeit bezeichneten Herausgeber das Recht vor, jegliche Verletzung des Urheberrechts, sei es an Texten oder an Bildern, gerichtlich zu verfolgen. Eine Abmahnung ist gemäß dieses Gesetzes nicht notwendig.

Aber wir gehen einmal davon aus, dies wird auch nicht nötig sein - oder etwa doch?

Fehler und Irrtümer

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Dies gilt vor allem für unsere Foren, Gästebücher und Kommentare. Nichts desto trotz wollen wir uns natürlich nicht vollständig aus der Verantwortung stehlen und behalten uns daher vor, in regelmäßigen Abständen Eure Einträge zu kontrollieren und auch eventuell zu löschen, sollten diese gegen geltendes Recht verstoßen.

Wir bitten um Euer Verständnis für diese Vorgehensweise.

Wir bauen auch für unseren gesamten Webauftritt und das dahinter stehende Konzept eines freien Datenaustausches und kostenlosen Informationsmediums für den Wassersport auf Euer Verständnis und auf Eure Mitarbeit - wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt, steckt sehr viel (unentgeltliche!) Arbeit hinter diesem Projekt, das alle Beteiligte aus Spaß am Segeln, Surfen und Tauchen entstehen ließen.

In diesem Sinne: Fairness dort wo sie angebracht ist - bitte!

Eure
nullzeit Crew

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1.1.2003 | Klaus-M. Schremser
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